Christin Poloczek
Verfahrensbeistand gem. §158 FamFG
VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT
www.bveb-ev.de/der-verband/verfahrensbeistandschaft/
in Ausbildung: Sachverständige im Familienrecht - Familienpsychologische Gutachterin
Unschuld braucht Schutz -
Kinder brauchen Rechte
Kinder haben besondere Rechte, die sie schützen und ihnen eine gute Entwicklung ermöglichen sollen. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, die fast alle Länder der Welt anerkannt haben. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- Das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
- Das Recht auf Bildung, damit jedes Kind lernen und sich entfalten kann.
- Das Recht auf Gesundheit, also auf medizinische Versorgung und gesundes Aufwachsen.
- Das Recht auf Mitbestimmung, das heißt: Kinder dürfen ihre Meinung sagen und sollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, gehört werden.
- Das Recht auf Spiel und Freizeit, weil Kinder Zeit zum Spielen und Erholen brauchen.
Diese Rechte gelten für alle Kinder – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Sprache. Sie sollen sicherstellen, dass jedes Kind in Würde und Sicherheit aufwachsen kann.
Fachliche Kompetenz gepaart
mit Menschlichkeit und dem Blick auf das Kind
In meiner täglichen Arbeit verbinde ich fundiertes Fachwissen mit echter Menschlichkeit und einem liebevollen Blick auf jedes einzelne Kind im Verfahren. Pädagogische und rechtliche Kompetenz bedeutet für mich nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse und erprobte Konzepte anzuwenden.
Sie beinhaltet auch, jedes Kind in seiner Einzigartigkeit wahrzunehmen, ernst zu nehmen und individuell zu vertreten.